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Sozialpädagogische Grundbetreuung

In diesem Bereich sind SozialassistentInnen, PädagogInnen, SozialpädagogInnen und ErzieherInnen tätig. Sie sind zuständig für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Bezugspersonen bei familiären, sozialen und erzieherischen Problemen sowie Integrationsschwierigkeiten in der Arbeitswelt und arbeiten im Team zusammen.
Ziel und Zielgruppen
Ziel der Sozialpädagogischen Grundbetreuung ist die Prävention, die Beseitigung und Linderung von persönlichen, familiären und gesellschaftlichen schwierigen Lebenslagen. Die Erreichung dieser Ziele kann gewährleistet werden durch: (aus der Sprengelrahmendienstordnung)

  • Maßnahmen der Information, Beratung und Vermittlung von sozialen Hilfestellungen
  • Maßnahmen zum Wohle (gemeinsam mit der Familie) und zum Schutz der Minderjährigen (evtl. gemeinsam mit dem Jugendgericht) bzw. der Erwachsenen
  • Maßnahmen der sozialen Hilfestellungen und Integration von Risikopersonen, -familien, oder –gruppen
  • Maßnahmen zur Aktivierung, Unterstützung oder Koordination von Selbsthilfegruppen und Initiativen des Volontariates oder anderer Organisationen mit sozialer Zielsetzung (Netzwerkarbeit)
  • Maßnahmen zur Prävention: Analyse und Untersuchung von gesellschaftlichen Problemen gemeinsam mit anderen Fachdiensten, um zur Planung und Verwirklichung eines bedürfnisorientierten Angebotes im Rahmen der gesetzlichen und allgemein politischen Leitlinien beizutragen.


Im Erwachsenenbereich werden außerdem Hilfestellungen in folgenden Bereichen angeboten:

  • Wohnen
  • Freizeit
  • Arbeit (in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsvermittlungszentrum)

Anspruch auf Leistungen haben italienische Staatsbürger, Bürger der Europäischen Union und Einwanderer, die ihren ständigen Aufenthaltsort im Einzugsgebiet des Sozialsprengels haben, welche sich in persönlichen, familiären und/oder gesellschaftlichen Risiko- oder Notsituation befinden.

Minderjährige:

Es werden Minderjährige und deren Bezugspersonen betreut, wo offenbare Erziehungsprobleme auf Seiten der Eltern bestehen, in jedem Fall aber, wenn gegenüber der Herkunftsfamilie Ersatz- und/oder Sozialmaßnahmen ergriffen werden.
Die Sozialpädagogische Grundbetreuung im Bereich Minderjährige arbeitet mit Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen bis 18 Jahren und auch mit Jugendlichen, welche aufgrund des Jugendbetreuungsprogrammes bis 21 bzw. 25 Jahren betreut werden.

Erwachsene:

Es werden Erwachsene betreut, wo offenbare Schwierigkeiten bestehen, die Grundbedürfnisse in Bezug auf Arbeit, Wohnen und Freizeit zu befriedigen (unabhängig davon, ob ihre Kinder bereits vom Bereich Minderjährige betreut werden).

Der Übergang vom Bereich Minderjährige zum Erwachsenenbereich erfolgt bei der Volljährigkeit, d. h. mit dem 18. Lebensjahr.

MitarbeiterInnen