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Reha-Plan

Die Rehabilitation (Reha)

Wir arbeiten grundsätzlich mit individuellen Reha-Plänen mit flexibler Dauer. Alle Klienten werden dabei von ihren Bezugspersonen (Wohnen und Arbeit) begleitet, welche auch für die notwendige Vernetzung mit anderen Diensten, Angehörigen usw. sorgen. Diese Begleitung erstreckt sich von der Anfrage bis zum Ende der Nachbetreuung außerhalb der Einrichtung.

 


 

Aufnahme:

  • Anfrage durch Sanitätseinheit (Psychiatrie – Zentrum für psychische Gesundheit)
  • Informationen und unverbindliche Besichtigung der Struktur
  • Erstgespräche Klient/In - Strukturleiter/In
  • Befürwortung der Aufnahme durch Teambeschluss
  • Festlegung der Bezugsperson
  • Abklärung des möglichen Aufnahmetermins
  • Entscheidungshilfe durch evtl. Schnuppertage im Wohn- und Arbeitsbereich
  • Aufnahme durch den/die Direktor/In der Sozialdienste

 


 

Reha-Vorbereitung

Vorbereitende Maßnahmen (erste bis achte Woche):

  • Aufnahmedokumentation
  • Kontaktaufnahme mit Angehörigen
  • Sammlung und Reflexion der bisherigen Informationen und Gespräche
  • Beziehungsarbeit Rehabilitation (Reha)

Beginn der Rehabilitationsmaßnahme (ab dem zweiten Monat):

  • Schriftliche Reha-Vereinbarung mit Klient/In (zeitlich begrenzt)
  • Kontinuierliche Begleitung durch die Bezugspersonen im Arbeits- sowie im Wohntraining
  • 2-monatige Gespräche (Klient/In – Team): Reflexion des Reha-Verlaufs, Überprüfung der vereinbarten Ziele, laufende Dokumentation
  • Teilnahme der Klienten/Innen an den Angeboten laut Reha-Vereinbarung (evtl. Organisationshilfe durch Bezugsperson):
    - Psychoedukation;
    - Bewerbungs-und Vorstellungstraining;
    - Basisqualifikation;
    - Praktika;
    - berufsbildende Maßnahmen;
    - Kunsttherapie; -Reiten usw.
  • Vorbereitung zur Unterstützung und Beratung für externes Wohnen und Arbeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
    und Diensten

 


 

Nachbetreuung

Beginn der Nachbetreuung:

Arbeitsbegleitung:

  • am geschützten Arbeitsplatz
  • beim Anvertrauungsprojekt
  • am fixen Arbeitsplatz

 

Wohnbegleitung (begleitetes Wohnen):

  • in Wohngemeinschaft
  • Zuhause
  • Eigenständig (bis zur Übergabe an Sprengeldienst oder Abschluss der Begleitung)