Kostenbeteiligung

Für die Inanspruchnahme von verschiedenen sozialen Diensten müssen die Antragsteller oder deren Angehörigen eine Beteiligung an den Kosten leisten. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und für einige Dienstleistungen auch vom Einkommen der Angehörigen. Für folgende Dienste wird die Höhe der Kostenbeteiligung errechnet:

  • Tagesstätten für Kinder
  • Tagesmutter/-vaterdienst
  • Betreutes Wohnen für Kinder
  • Anvertrauung von Kindern an Familien, an Wohngemeinschaften oder an Heimen
  • Dienste der Hauspflege
  • Tagespflegeheim und Tagespflege für Senioren, Alters- oder Pflegeheime
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung, mit einer Sucht- oder psychischen Erkrankung
  • Anvertrauung von Menschen mit Behinderung oder mit einer psychischen Erkrankung an Familien
  • Geschützte Wohnungen des Frauenhausdienstes
  • Schwangere oder Mütter mit Kindern im Landeskleinkinderheim

Festsetzung des Grundbetrages und der Tarife der Sozialdienste 2024

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