Aufbau und Organisation

Die Bezirksgemeinschaft Pustertal hat ihren Sitz in Bruneck. Das Gebiet der Bezirksgemeinschaft umfasst folgende Unterbezirke bzw. Gemeinden:

  • Unteres Pustertal: mit den Gemeinden Vintl, Terenten, Kiens, St. Lorenzen, Pfalzen, Gais, Percha
  • Gadertal: Enneberg, St. Martin in Thurn, Wengen, Abtei, Corvara
  • Tauferer-Ahrntal: Sand in Taufers, Mühlwald, Ahrntal, Prettau
  • Oberes Pustertal: Olang, Rasen-Antholz, Welsberg-Taisten, Gsies, Prags, Niederdorf, Toblach, Innichen, Sexten.
  • Bruneck

Die Organe der Bezirksgemeinschaft sind der Bezirksrat, der Bezirksausschuss und der Bezirkspräsident; technisches Hilfsorgan ist der Rechnungsprüfer.

Die Verwaltungsführung obliegt dem Generalsekretär und, für die jeweiligen Zuständigkeiten, dem Direktor der Sozialdienste und den Führungskräften der Bezirksgemeinschaft, deren Aufgaben in der Satzung und in den internen Verordnungen und Verwaltungsmaßnahmen geregelt sind.

Der Bezirksrat besteht aus 34 Mitgliedern. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden oder die von ihnen delegierten Personen sind Rechtsmitglieder des Bezirksrates. Gemeinden über 5.000 Einwohner haben einen zusätzlichen Vertreter, die Gemeinde Bruneck hat zwei zusätzliche Vertreter. Um das Sprachgruppenverhältnis der im Pustertal ansässigen Bevölkerung zu wahren, wurden nach dem vom Landesgesetz über die Ordnung der Bezirksgemeinschaften vorgegeben Regeln von einigen Gemeinden weitere Vertreter ernannt, wodurch sich die Gesamtanzahl von 34 Bezirksräten ergibt.

Der Bezirksausschuss setzt sich aus dem Bezirkspräsidenten und sechs Bezirksreferenten zusammen. Jeder Unterbezirk stellt ein Ausschussmitglied. 2 Referenten werden mittels eines Rotationsprinzips besetzt, wodurch der Wechsel der Unterbezirke, welche ein zusätzliches Ausschussmitglied stellen, gewährleistet wird. Die Wahl des Präsidenten erfolgt nach abgeschlossener Vorstellung aller Bewerber in geheimer Abstimmung. Die Wahl des Bezirksausschusses erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Wahl des Präsidenten und nach der Vorstellung der vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt der Bezirksreferenten in offener Abstimmung.

Der Bezirkspräsident ist der gesetzliche Vertreter der Bezirksgemeinschaft. Er führt den Vorsitz bei den Sitzungen des Bezirksausschuss und des Bezirksrates. Der Präsident wacht als Oberhaupt der Verwaltung über die korrekte Ausführung der Dienste und Aufgaben der Bezirksgemeinschaft.

Nähere Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Organe, sowie über die Organisation und die Arbeitsweise der Ämter und Dienste findet man in der Satzung der Bezirksgemeinschaft und unter den einzelnen Menüpunkten dieser Homepage.

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