Sonstige Inhalte - Bürgerzugang

Art. 5 des G.v.D. Nr. 33/2013 hat das Institut des Bürgerzuganges eingeführt.

Durch dieses Institut kann jeder Bürger die Dokumente, die Informationen und die Daten anfordern, welche von der öffentlichen Verwaltung nicht im Sinneder oben genanten Gesetzesbestimmung veröffentlicht worden sind.

Die Anfrage ist kostenlos, muss nicht begründet werden und ist an den Verantwortlichen der Transparenz der Bezirksgemeinschaft Pustertal zu richten.

Die Anfrage kann folgendermaßen übermittelt werden:

  • mittels elektronischer Post an folgende Adresse: info@bzgpust.it;
  • mittels zertifizierter E-Mail an folgende Adresse: info@pec.bzgpust.it;
  • mittels Fax an die Nummer: +39 0474 410912;
  • über den ordentlichen Postweg an folgende Adresse: Bezirksgemeinschaft Pustertal - Dantestraße 2 - 39031 Bruneck (BZ)
  • direkt bei der Bezirksgemeinschaft Pustertal - Protokollamt.

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