Personen und Familien können bei der Finanziellen Sozialhilfe um eine vorübergehende Unterstützung zur Überwindung finanzieller Notlagen ansuchen.
Anspruch auf Unterstützung haben
Personen, welche vor Einreichung eines jeden Gesuchs seit mindestens 12 Monaten durchgehend ihren ständigen Aufenthalt in Südtirol haben und einen der folgenden Status innehaben:
italienische Staatsbürger
Bürger der Staaten der EU
Drittstaatsangehörige, welche Inhaber einer in Italien ausgestellten langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigung sind
Personen mit Flüchtlingsstatus
Personen mit dem Status subsidiären Schutzes
Zudem haben nach 5jährigem ständigen Aufenthalt und ununterbrochenen Wohnsitz in Südtirol folgende Personen Anspruch auf die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe insofern sie sich legal im Staatsgebiet aufhalten:
- Drittstaatsangehörige
- Staatenlose
Finanzielle Unterstützungen
Miete- und Wohnungsnebenkosten
Soziales Lebensminimum
Unterhaltsvorschuss für Kinder
Taschengeld für Betreute in Einrichtungen der Sozialdienste
verschiedene finanzielle Hilfen für Personen und Familien in schwierigen Lebenslagen
Kontakt – Finanzielle Sozialhilfe