Sozialpädagogische Wohnbegleitung und -beratung in der BZG Pustertal

Foto Sozialpädagogische Wohnbegleitung und -beratung

Kostenloser Dienst für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und Menschen in schweren sozialen Notsituationen 

Menschen in schweren sozialen Notsituationen unterstützten, begleiten und beraten – das ist das Ziel des Dienstes der Sozialpädagogischen Wohnbegleitung und -beratung der Bezirksgemeinschaft Pustertal, welcher in dieser Form eines eigenen Dienstes vor rund einem Jahr eingeführt wurde. Der Dienst ist für die Nutzer kostenlos und richtet sich an Menschen mit psychischen Problematiken und Erkrankungen, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, mit Behinderungen, straffällig gewordenen Menschen sowie Personen in anderen schwierigen sozialen Notsituationen.

Die sozialpädagogische Wohnbegleitung und -beratung ist eine ambulante Maßnahme innerhalb eines individuellen sozialpädagogischen Projektes, welche die Erhaltung der Selbständigkeit der Personen im Alltag fördert. Personen mit verschiedensten Schwierigkeiten sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, selbstständig wohnen und leben zu können.

Die Klienten erhalten von den Fachkräften eine psychosoziale Beratung und werden in der Kontaktaufnahme zu den verschiedensten Leistungsanbietern und bei Behördengängen unterstützt und begleitet. Die Organisation der Haushaltsführung und Geldverwaltung sind auch Teil der Begleitung. Zudem werden soziale Fähigkeiten und der Aufbau von sozialen Kontakten gefördert. Ein weiteres Ziel ist es, die Gesundheit und Körperpflege der Personen zu fördern. Wichtig dabei ist, dass die Personen ein hohes Maß an Selbständigkeit aufweisen, denn es werden keine direkten Pflegeleistungen und Leistungen der Haushaltsführung erbracht.

Der ambulante Dienst kann von volljährigen Menschen aller Altersstufen kostenlos in Anspruch genommen. Aktuell begleitet der Dienst zehn alleinstehende Personen, drei Männer und sieben Frauen. Immer wieder werden aber auch Anfragen von zusammenlebenden Personen gestellt. Begleitet werden die Klienten derzeit zweimal wöchentlich, wobei die maximale Betreuung von fünf Stunden wöchentlich und 20 Stunden monatlich pro Person nicht überschritten werden darf.

Das Ansuchen für die Sozialpädagogische Wohnbegleitung und -beratung ist vom/von der Nutzer:in oder seinem/seiner gesetzlichen Vertreter:in an die Anlaufstelle für Aufnahme und Beratung der Bezirksgemeinschaft Pustertal zu stellen. Dem Ansuchen ist ein Fachbericht vom zuweisenden Dienst beizulegen. 


Sozialpädagogische Wohnbegleitung und -beratung: 

Kapuzinerplatz 3/F 

39031 Bruneck (BZ)

Tel. +39 0474 412932 (Kontakt Anlaufstelle Aufnahme und Beratung)

Email-Adresse: aufnahme.beratung@bzgpust.it 

Terminanfrage per Email oder telefonisch möglich

20.01.2025

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