Geschichtliche und normative Grundlagen

Zeittafel

Gründung im Jahr 1969 als Talgemeinschaft Pustertal, im Sinne des erten staatlichen Berggesetzes aus dem Jahr 1952, als Zweckverband der Gemeinden für die Wahrnehmung der Interessen der Bergwirtschaft

im Jahr 1971 mit dem zweiten staatlichen Berggesetz Bekräftigung der Rolle der Talgemeinschaften in der Funktion der Planung und Programmierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Berggebiete

im Jahr 1974 Bildung eines Zwangskonsortiums, mit Beschluss des Landesausschuss, zwischen den Gemeinden der Talgemeinschaft Pustertal für die Sammlung und Entsorgung der Abfälle

Landesgesetz Nr. 7 vom 20. März 1991, abgeändert und ergänzt im Jahr 2010 - Ordnung der Bezirksgemeinschaften

  • Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften der Gemeinden und Benennung als Bezirksgemeinschaften
  • Institutionalisierung der Bezirksgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes und Gleichstellung mit den staatlichen Berggemeinschaften (comunitá montane)
  • Ausdehnung und Festschreibung der Aufgaben und Zielsetzungen der Bezirksgemeinschaften
  • Festlegung der Zusammensetzung und des Verfahrens für die Wahl der Organe der Bezirksgemeinschaften, sowie deren Aufgaben und Befugnisse
  • Verweis auf die Arbeitsweise der Organe und die Ordnung von Ämtern und Diensten, welche von den Bezirksgemeinschaften mit eigener Satzung und eigenen Verordnungen zu regeln sind

Landesgesetz Nr. 13 vom 30. April 1991 - Neuordnung der Sozialdienste

  • Grundlegende Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen
  • Übertragung der Zuständigkeiten für die Führung der Sozialdienste vom Land an die Gemeinden
  • Möglichkeit der Delegierung der Aufgaben von den Gemeinden an die Bezirksgemeinschaften

in den Jahren 1991 – 1993 schrittweise Übernahme der Verwaltung und Führung der Sozialdienste im Pustertal durch die Bezirksgemeinschaft

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